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<br> INFORMATIONEN XXX XXX UND WEISE DER STIMMABGABE
<br> bei den Wahlen zu den Bezirksvertretungen und den Wahlen zu einem Drittel des Senats des
Parlaments der Tschechischen Republik
<br> (in 27 Wahlkreisen),die
am Freitag,den 7.Oktober 2016 von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr
<br> und am Samstag,den 8.Oktober 2016 von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr stattfinden
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<br> Die Stimmabgabe erfolgt lediglich in Wahllokalen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.Für
diese Wahlen gibt es gemeinsame Wahllokale wie auch Wahlbezirkskommissionen <.>
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Wähler für die Wahlen zur Bezirksvertretung ist ein Staatsbürger der Tschechischen Republik,der
<br> zumindest am zweiten Tag der Wahlen ein Alter von mindestens 18 Jahren erreicht hat und zum Hauptwohnsitz
in einer Gemeinde seinen Hauptwohnsitz in einer Gemeinde gemeldet hat,die zum Weichbild des Bezirks gehört <.>
<br> Wähler für die Wahlen zum Senat ist ein Staatsbürger der Tschechischen Republik,der zumindest am
zweiten Tag der Wahlen ein Alter von mindestens 18 Jahren erreicht hat.In der zweiten Runde kann auch ein
Staatsbürger der Tschechischen Republik wählen,der zumindest am zweiten Tag des Stattfindens der zweiten
der Wahlrunde ein Alter von mindestens 18 Jahren erreicht hat <.>
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Stimmabgabe
<br> Nachweisen der Identität und der Staatsbürgerschaft
<br> Für die Wahlen zur Bezirksvertretung weist ein Wähler nach dem Eintreffen im Wahllokal der
Wahlbezirkskommission seine Identität und die Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik mit einem
gültigen Personalausweis oder einem gültigen Reisepass der Tschechischen Republik nach.Ein Wähler,der
sich in einem Wahllokal mit einem Wahlschein eingefunden hat,ist verpflichtet,diesen Wahlschein der
Wahlbezirkskommission zu übergeben; diese legt ihn dem Auszug aus dem ständigen Wählerverzeichnis bei <.>
Der Wahlschein berechtigt zur Eintragung in den Auszug aus dem ständigen Wählerverzeichnis an XXX
Tagen der Wahlen in dem Wahlbezirk,der in das Weichbild eines Bezirks fällt,wo Wahlen ausgerufen
sind und in dessen Weichbild der Wähler seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat <.>
<br> Für die Wahlen zum Senat weist ein Wähler nach dem Eintreffen im Wahllokal der
Wahlbezirkskommission seine Identität und die Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik mit einem
gültigen Personalausweis oder einem gültigen Reise-,Diplomaten- oder Dienstpass der Tschechischen Republik
oder mit einem Reiseausweis nach.Ein Wähler,der sich in einem Wahllokal mit einem Wahlschein eingefunden
hat,ist verpflichtet,diesen Wahlschein der Wahlbezirkskommission zu übergeben; diese legt ihn dem Auszug
aus dem Wählersonderverzeichnis bei.Der Wahlschein berechtigt zur Eintragung in den Auszug aus
dem Wählersonderverzeichnis an XXX Tagen der Wahlen in dem Wahlbezirk,der in einen Wahlkreis fällt <,>
wo Wahlen ausgerufen sind und in dessen Weichbild der Wähler seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat.Ein
Wähler,der nicht auf dem Gebiet der Tschechischen Republik wohnt und dem eine Vertretungs- oder
konsularische Behörde der Tschechischen Republik auf der Grundlage der Eintragung des Wählers in dem durch
diese Behörden geführten Wählersonderverzeichnis einen Wahlschein ausgestellt hat,kann in jeglichem
Wahlbezirk wählen,der in einen Wahlkreis fällt,wo Wahlen ausgerufen sind und wo er gleichzeitig einen
vollständigen Satz Stimmzettel erhält <.>
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Weist ein Wähler seine Identität und die Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik nicht mit den
erforderlichen Belegen nach,wird ihm die Stimmabgabe nicht ermöglicht <.>
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Nach der Eintragung im Auszug aus dem ständigen Wählerverzeichnis oder dem
Wählersonderverzeichnis erhält der Wähler von der Wahlbezirkskommission leere amtliche Umschläge,die sich
für die einzelnen Wahlen farblich unterscheiden,d.h.einen grauen Umschlag für die Wahlen zur
Bezirksvertretung und einen gelben Umschlag für die Wahlen zum Senat,die mit einem amtlichen Stempel
versehen sind <.>
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<br> Im Wahllokal werden an einer sichtbaren Stelle die Stimmzettel für die Wahlen zur Bezirksvertretung
<br> und die Stimmzettel für die Wahlen zum Senat,die mit der Aufschrift „MUSTER“ gekennzeichnet sind,die
Erklärung eines Kandidaten zum Verzicht auf die Kandidatur oder eines Bevollmächtigten über die Abberufung
eines Kandidaten ausgehängt,sofern sie bis zu 48 Stunden vor Beginn der Wahlen zugestellt wurden; bei der
Ermittlung der Wahlergebnisse werden die für einen solchen Kandidaten abgegebenen Stimmen nicht
berücksichtigt; ferner eine eventuelle Information zu offensichtlichen Druckfehlern auf den Stimmzetteln unter
Anführung der richtigen Angabe <.>
<br> Stimmzettel
<br> Die Stimmzettel für die Wahlen zur Bezirksvertretung werden für jede politische Partei,politische
Bewegung oder Koalition eigenständig gedruckt.Auf jedem Stimmzettel ist eine per Los festgelegte Nummer
angeführt.Angesichts dessen,dass politische Parteien,politische Bewegungen oder Koalitionen nicht in XXXXX
Bezirken kandidieren müssen,muss die Nummernreihe auf de...
Načteno
Meta
Nic nerozpoznáno